Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine und Besondere Teilnahmebedingungen für Aussteller der Chiemsee Hochzeit.
1. Anmeldung
Anmeldungen sind für den Aussteller verbindlich. Mit Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare erklärt der Aussteller verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.
Durch auf den Anmeldungen erklärte Vorbehalte oder Änderungen in den Formulartexten werden diese nicht berücksichtigt.
Gehen mehr Anmeldungen ein als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet der Veranstalter über die Zulassung nach eigenem Ermessen. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zulassung kann mehrere Monate betragen.
2. Bestätigung der Anmeldung
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Aussteller ausschließen oder die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken.
Eine Eingangsbestätigung stellt keine Zulassung dar und garantiert nicht die gewünschte Standgröße oder Platzierung. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung.
3. Abstimmung der Platzierung
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort innerhalb der Halle oder Außenfläche besteht nicht. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung aller Anträge erhält der Aussteller einen Platzierungsvorschlag, basierend auf Ausstellungsthemen und vorhandenen Möglichkeiten.
Innerhalb von sieben Tagen kann der Aussteller Widerspruch gegen den Vorschlag einlegen. Der Veranstalter versucht dann, Alternativen abzustimmen.
4. Zulassung zur Veranstaltung
Die Teilnahme entscheidet der Veranstalter durch Zulassung. Die Zulassung erfolgt nach Platzierungsabstimmung und Ablauf der Widerspruchsfrist.
Eine Abweichung von Größe, Maß oder Standtyp in der Zulassung kann innerhalb von sieben Tagen beanstandet werden. Bei Stillschweigen gilt die Zulassung als angenommen.
Zulassung gilt nur für angemeldetes Unternehmen und Produkte. Produkte außerhalb der Nomenklatur dürfen nicht ausgestellt werden.
Der Veranstalter kann Zulassung widerrufen, insbesondere bei Nichtzahlung oder Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
5. Gemeinschaftsaussteller, Mitaussteller
Standflächen dürfen ohne Zustimmung des Veranstalters nicht geteilt oder Dritten zur kommerziellen Nutzung überlassen werden.
Die Zulassung von Mitausstellern ist gebührenpflichtig. Bei nicht genehmigter Aufnahme kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
6. Beteiligungspreis, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht
Beteiligungspreis und Nebenkosten sind den Besonderen Teilnahmebedingungen und der Anmeldung zu entnehmen.
Rechnungen sind ohne Abzug und in Euro zu begleichen. Der Veranstalter behält sich das Vermieterpfandrecht vor.
7. Wechsel des Veranstaltungsformats, Rücktritt, Widerruf der Zulassung
Analoge, digitale und hybride Formate werden unterschieden. Entgelte richten sich nach der Anmeldung.
Bei Absage oder Verschiebung erfolgt Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Rücktrittsrechte: bis 12 Wochen vor Veranstaltung ohne Gebühr, danach 100% des Entgelts. Rücktritt muss in Textform erfolgen.
Bei Nichtzahlung oder Nichterscheinen kann der Veranstalter die Standfläche anderweitig vergeben.
8. Höhere Gewalt, Pandemiebedingte Einschränkungen
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt. Der Veranstalter kann Veranstaltungen verschieben, verkürzen oder schließen.
Pandemien berechtigen zur Absage oder Verschiebung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. Haftung, Freistellung, Verjährung
Der Aussteller haftet für Verkehrssicherung an seinem Stand. Für Mietsachen gilt Neuwerthaftung.
Der Aussteller stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, z.B. wegen Verletzung von Schutzrechten.
Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit ist auf vertragstypischen Schaden begrenzt. Verlust oder Diebstahl am Stand liegt in der Verantwortung des Ausstellers.
Ansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich angemeldet werden. Verjährung innerhalb von 12 Monaten.
10. Abtretung, Aufrechnung
Abtretung von Ansprüchen des Ausstellers ist ausgeschlossen. Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder anerkannten Forderungen.
11. Genehmigungen, Rechte
Der Aussteller ist verantwortlich für Genehmigungen, Rechte und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Freistellungspflicht bei Verstößen gegen Rechte Dritter.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach DSGVO, BDSG-Neu und TMG gespeichert und genutzt für Abwicklung der Veranstaltung und Information vor/nach der Messe.
Der Aussteller kann der Nutzung zu Werbezwecken widersprechen.
13. Standgestaltung, Exponate, Standbau
Standgestaltung liegt beim Aussteller, muss dem Gesamteindruck angepasst sein. Entwürfe können vom Veranstalter verlangt werden.
Exponate müssen rechtlich einwandfrei sein und über erforderliche Zulassungen verfügen.
Sicherheits- und Brandschutzvorschriften müssen eingehalten werden. Aufbau- und Abbauzeiten sind verbindlich.
Standbegrenzung und neutrale Rückwände müssen eingehalten werden. Nachbarstände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Beschriftung mit Name/Firma muss sichtbar sein. Standbesetzung während Öffnungszeiten ist Pflicht.
Abbau nur zu festgelegten Zeiten, sonst Vertragsstrafe.
14. Standversorgung
Strom, Wasser, Telekommunikation nur über Bestellungen beim Veranstalter. Zusätzliche Installationen auf eigene Kosten möglich.
15. Bewachung
Allgemeine Bewachung durch Veranstalter. Standbewachung ist Sache des Ausstellers. Empfehlung: Versicherung gegen Verlust/Schäden. Bei Bedarf Security können Sie sich gerne auf Anfrage dem Partner des Veranstalters anschließen.
16. Werbung
Werbung nur innerhalb des eigenen Standes und für zugelassene Produkte. Lautsprecher, Film, Video nur mit Genehmigung.
Musikaufführungen erfordern GEMA-Genehmigung. Werbung außerhalb des Standes nur mit Zustimmung. Politische Werbung unzulässig.
17. Direktverkauf
Direktverkauf nur gemäß Besonderer Teilnahmebedingungen. Verkaufsobjekte müssen Preisschilder tragen. Gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen sind Sache des Ausstellers.
18. Ausstellerausweise
Regelungen in der Servicemappe. Missbrauch führt zum Einzug, Hausverbot möglich.
19. Reinigung, Umweltschutz
Allgemeine Reinigung durch Veranstalter. Standreinigung durch Aussteller. Umweltfreundliches Material wird empfohlen. Abfall auf eigene Kosten.
20. Videoüberwachung, Fotografieren, Marken- und Produktpiraterie
Videodaten für interne Zwecke. Gewerbliches Fotografieren nur durch zugelassene Unternehmen.
Veranstalter darf Fotos/Video für Werbung nutzen. Schutzrechte Dritter müssen beachtet werden, Verstöße führen zu Ausschluss.
21. Hausrecht, Zuwiderhandlungen
Aussteller unterwirft sich dem Hausrecht. Verstöße können zur Schließung des Standes führen.
22. Nebenabreden, Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden nur schriftlich gültig. Ungültige Bestimmungen berühren nicht den Restvertrag. Eigene AGB des Ausstellers nur nach schriftlicher Zustimmung.
23. Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Deutsches Recht gilt. Erfüllungsort Übersee. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters, ausgenommen besondere Fälle.
Besondere Ausstellungsbedingungen
- Veranstalter
- Almdorado GmbH, Almfischer 3, 83236 Übersee, Tel. +49 8642 9959787, servus@almdorado.de
- Veranstaltungsort
- Almdorado, Übersee
- Veranstaltungsdauer
- Freitag 30.01.2026 bis Sonntag 01.02.2026, 9:00–17:00 Uhr
- Aufbau
- 27.–29.01.2026, 8:00–18:00 Uhr; Standaufbau abgeschlossen bis 30.01.2026 8:00 Uhr
- Abbau
- 01.02.2026 ab 17:00 Uhr, 02.02.2026 8:00–18:00 Uhr; Abschluss bis 03.02.2026 18:00 Uhr
- Anmeldung
- bis 31.12.2025
- Zulassung
- nach Maßgabe der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen
- Mitaussteller
- schriftlich anmelden, Gebühr 300 EUR zzgl. USt.
- Zahlungsbedingungen
- Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, Rechnungen sofort fällig, Verzugszinsen bei Zahlungsverzug
- Standzuweisung
- Veranstalter weist Fläche zu, Tausch nur mit Zustimmung
- Standbetrieb
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütung
- Verkauf/Vertrieb
- nur auf zugewiesener Fläche, Einhaltung der Preisauszeichnung
- Zusätzliche Bestimmungen
- Alle Unterlagen, Teilnahmebedingungen & besondere Teilnahmebedingung sind verbindlich.